Informationen für Familien

Liebe Familien,

seit es das BeKi gibt, haben Familien immer wieder einige Fragen an uns gerichtet. Eine häufige Frage ist, ob wir einen Kita-Platz vermitteln oder eine Kita empfehlen können. Das ist nicht der Fall. Wir sind nicht für die Platzvergabe zuständig. Und unsere Empfehlungen richten sich an Kitas, wir analysieren das Kita-System, aber wir bewerten keine einzelnen Kitas. Das BeKi unterstützt durch seine Arbeit das Land Berlin, Kita-Träger und insbesondere die Kita-Praxis mit dem Ziel, bestmögliche Bedingungen für die Bildung, Erziehung und Betreuung Ihrer Kinder in Kitas herzustellen. 

Hinweis zu den Abkürzungen:

BBP - Berliner Bildungsprogramm

EE - Externe Evaluation

IE - Interne Evaluation

Wie sieht das System der Qualitätsentwicklung in Berliner Kitas aus?

Ausgangspunkt für die Arbeit des BeKi ist die Qualitätsvereinbarung Kindertagesstätten (QVTAG). Die Vereinbarung zielt auf die beständige Weiterentwicklung der pädagogischen Arbeit auf Grundlage des Berliner Bildungsprogramms. Das Kita-Team setzt sich mit den Anforderungen des Berliner Bildungsprogramms auseinander und reflektiert ihre eigene pädagogische Arbeit. Um dieser stetigen Reflexion einen Qualitätsrahmen und Kontinuität zu geben, wurden Verfahren der internen und externen Evaluation in der Praxis etabliert. Für die Umsetzung der Qualitätsvereinbarung stellt das Land Berlin den Trägern finanzielle, fachliche und institutionelle Ressourcen wie Fort- und Weiterbildungsangebote, kostenfreie Materialien sowie finanzielle Mittel für die Durchführung externer Evaluationen zur Verfügung.

In der Kita meines Kindes gibt es einen Schließtag wegen einer internen Evaluation.
Was heißt das?

Bei der internen Evaluation setzen sich die Pädagog:innen einer Kita regelmäßig etwa ein- bis zweimal im Jahr zusammen, um einzelne Aufgabenbereiche des Berliner Bildungsprogramms selbstständig zu besprechen. Sie beraten darüber, wo die Kita gerade steht, welches pädagogische Handeln bei den einzelnen Fachkräften und im Team vorliegt und welche Veränderungen das Team für die Zukunft anstrebt. Themen könnten sein: Wie gestalten wir den Alltag mit den Kindern? Wie gehen wir auf die Bedürfnisse der Kinder ein und wie stellen wir sicher, dass sich die Kinder in unserer Kita beteiligen können? Wie gestalten wir die Erziehungs- und Bildungspartnerschaft mit Ihnen, den Eltern? 

In der Kita meines Kindes findet eine externe Evaluation statt.
Was heißt das?

Bei der externen Evaluation kommt eine unabhängige Person, die pädagogisch und methodisch qualifiziert ist in die Kita und schätzt die Arbeit der Pädagog:innen anhand der Qualitätsansprüche des Berliner Bildungsprogramms ein. Hierfür beobachtet sie die Arbeit der Fachkräfte mit den Kindern, befragt die Eltern und führt Gespräche mit der Kita-Leitung, den Fachkräften und der oder dem Trägerverantwortlichen. Jede Evaluation schließt mit einem Auswertungsgespräch in der Kita und der Übergabe des Evaluationsberichts ab. Der Evaluationsbericht enthält eine Beschreibung der pädagogischen Arbeit und Stärken der Kita (Ist-Stand), konstruktiv-kritische Hinweise zu erkannten Entwicklungsbedarfen sowie Empfehlungen für die Weiterentwicklung der pädagogischen Arbeit. Die externe Evaluation hat einen 5 Jahreszyklus. 

Eine Übersicht verschiedener Anbieter externer Evaluationen finden sie hier.

Welche Rolle hat das BeKi in Bezug auf die externen Evaluationen?

Wir koordinieren und steuern den Gesamtprozess der externen Evaluation und führen wissenschaftliche Untersuchungen zu den Praxiserfahrungen mit der externen Evaluation durch.

Die Evaluationen werden von durch die für Jugend zuständige Senatsverwaltung anerkannten Anbietern externer Evaluation durchgeführt. Im Verfahren der Anerkennung von Anbietern zur externen Evaluation prüft das BeKi, inwieweit das Verfahren und die Methoden der antragstellenden Organisation den Anforderungen an die externe Evaluation zum BBP entsprechen.

Das BeKi führt selbst keine externen Evaluationen in Berliner Kitas durch.

Wie soll die Qualität in Kitas weiterentwickelt werden?

Die Qualitätsvereinbarung umfasst ein Bündel von Maßnahmen zur Qualitätsentwicklung, für deren Umsetzung zum einen Teil das Land Berlin, vertreten durch die für Jugend zuständige Senatsverwaltung, und zum anderen Teil die Träger selbst verantwortlich sind. Die Träger haben sich u.a. verpflichtet, dass

  • jede Kita über eine eigene Kita-Konzeption verfügt, die auf den Vorgaben des BBP aufbaut,
  • die fachliche Arbeit anhand der Qualitätsansprüche des BBP in den Kitas kontinuierlich intern evaluiert wird und
  • die Kita einmal in fünf Jahren eine externe Evaluation zum BBP durchläuft.
Wie wird meine Perspektive in die externe Evaluation zum BBP miteinbezogen?

Im Berliner Bildungsprogramm wird die partnerschaftliche Zusammenarbeit mit den Familien unterstrichen. Dabei steht das Wohl des Kindes im Mittelpunkt. Ein wichtiger Teil der externen Evaluation ist deshalb Ihre Sicht auf und Ihre Meinung zur pädagogischen Arbeit in der Kita Ihres Kindes.  In jeder externen Evaluation werden die Eltern daher entweder in einem Gruppengespräch oder schriftlich nach ihren Erfahrungen mit der Arbeit der Kita befragt. Im Zentrum der Befragung stehen dabei die Qualitätsansprüche des Aufgabenbereichs Bildungs- und Erziehungspartnerschaft mit Eltern des BBP.

Sie haben als Familie ein Recht darauf, in angemessener Form über Verlauf und Ergebnisse der beide Evaluationsformen in der Kita Ihres Kindes informiert zu werden. Dazu gehört, dass Sie in wesentlichen Angelegenheiten der Kita – wie der externen Evaluation – beteiligt werden müssen.
(siehe: §22 Abs. 3 SGB VIII, §14 KitaFöG - Elternbeteiligung, QVTAG 3.11)

Wo kann ich mich über die Qualität der Kita meines Kindes beschweren?

Die erste Anlaufstelle für Beschwerden über die pädagogische Arbeit in der Kita sind als erstes die Fachkräfte, die Kita-Leitung und ggf. die Elternvertreter:innen. Die Kita-Leitung steht in der Verantwortung, ihre Fragen und Anliegen offen aufzunehmen und die Arbeit in der Kita zu vertreten. Die meisten Kitas sind im Besitz eines Beschwerdemanagementverfahren bzw. einem Feedbackverfahren, fragen Sie in Ihrer Einrichtung nach, damit Sie den internen Umgang mit Beschwerden kennen.

Ist eine Klärung mit Unterstützung der Kita-Leitung aus Ihrer Sicht nicht möglich, sollte der Träger der Kita (z.B. Vereinsvorstand, Geschäftsführer) über Ihr Anliegen informiert werden. Der Träger ist als Vertragspartner des Landes Berlin dazu verpflichtet, ihr Anliegen ernst zu nehmen und auf die Verwirklichung ihrer Rechte hinzuwirken.
(siehe: §45 Abs. 2 Punkt 3 SGB VIII - „Erlaubnis für den Betrieb einer Einrichtung“)

In schwerwiegenden Fällen steht Ihnen die Kindertagesstättenaufsicht (SenBJF) als Ansprechpartner zur Verfügung.

Wo werden die Evaluationsergebnisse aus der externen Evaluation veröffentlicht?

Für jede Kita werden die Ergebnisse der externen Evaluation zum BBP in einem Evaluationsbericht dargestellt. Der Bericht ist Eigentum des Kita-Trägers und wird nicht an andere Stellen weitergegeben. Das BeKi oder die für Jugend zuständige Senatsverwaltung erhalten keine Evaluationsberichte.

Als Familie haben Sie keinen rechtlichen Anspruch darauf, den Evaluationsbericht der Kita Ihres Kindes einzusehen, jedoch gibt es die Verpflichtung, Sie über die Ergebnisse in angemessener Weise zu informieren.

Wo können Ergebnisse zur wissenschaftlichen Begleitung nachgelesen werden?

Wir führen Befragungen durch, die sich an die Trägervertretung und die Kita-Leitung richten. Der Träger jeder Kita, die eine externe Evaluation abgeschlossen hat, erhält einen Fragebogen. Ziel der Befragung ist es, Erkenntnisse über den Verlauf und Nutzen der externen Evaluation in einer Kita zu erhalten. Die Ergebnisse dieser Befragungen werden in Jahresberichten des BeKi dargestellt.