Jede Kita braucht eine eigene Konzeption, die sie fortlaufend weiterentwickelt. Die Konzeption stellt die gemeinsame und verbindliche Arbeitsgrundlage für ein Kita-Team dar. Sie dient der Orientierung und ist Grundlage für die Identifikation der Pädagog:innen mit ihrer Kita. Außerdem ist die Konzeption Voraussetzung für die Betriebserlaubnis einer Kita und muss laut Kindertagesförderungsgesetz (§10 KitaFöG) bestimmten Anforderungen genügen. Auch in der Qualitätsvereinbarung Tageseinrichtungen (QVTAG) ist eine Konzeption auf Basis des Berliner Bildungsprogramms als wesentliche Maßnahme zur Qualitätsentwicklung festgelegt (siehe QVTAG 3.1).
Die Konzeption dient dem Zweck, gute Zusammenarbeit zu ermöglichen, ohne sich Tag für Tag aufs Neue über alle Einzelheiten verständigen zu müssen. So erleichtert eine gute Konzeption die komplexen Abstimmungsprozesse in einem Team und spart damit Zeit für die Gestaltung und Planung des Alltags in der Kita. Dieser positive Effekt wird sich insbesondere einstellen, wenn die Konzeption von allen Mitarbeiter:innen gemeinsam weiterentwickelt wird und sich möglichst alle damit weitgehend identifizieren können.
Das KitaFöG sieht vor, die Eltern an der Weiterentwicklung der Konzeption zu beteiligen (§14 KitaFöG). Den Eltern bietet eine gute Konzeption viel mehr als eine Information über die regelmäßigen Abläufe im Tagesgeschehen. Sie erhalten Einblick in das pädagogische Selbstverständnis und erfahren etwas darüber, warum die Kita ihre Arbeit so gestaltet, wie sie sie gestaltet. Die Konzeption ist das „Aushängeschild" einer Kita und kann Eltern als wichtiger Anhaltspunkt bei der Entscheidung dienen, ihr Kind dieser oder einer anderen Kita anzuvertrauen.